Vorstellungsgespräch und Zuständigkeit SBV bei beantragter SB (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 12.05.2017, 23:50 (vor 2537 Tagen) @ ciralifan

Bzw. den Fällen wo kein Bescheid vorerst notwendig ist, da die SB z.B. deutlich sichtbar ist.

Bei einer "inneren Erkrankung" wie hier ist keine Schwerbehinderung offensichtlich, da i.d.R. nicht sichtbar von außen. Vgl. zu inneren Erkrankungen z.B. LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017, 5 Sa 361/16, Rn 38:

Leitsatz:
"Der Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber dem Arbeitgeber ist dann entbehrlich, wenn die Schwerbehinderung offenkundig ist. Dabei muss jedoch nicht nur das Vorliegen einer oder mehrerer Beeinträchtigungen offenkundig sein, sondern auch, dass der Grad der Behinderung auf wenigstens 50 in einem Feststellungsverfahren festgesetzt würde."

Gruß,
Cebulon


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