Einsicht des Betroffenen in das BEM Protokoll (BEM)

onkel, Monday, 15.05.2017, 13:15 (vor 2532 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich hab da mal ne Frage zu den BEM-Protokollen. In unserem Haus wird grundsätzlich nach jedem BEM Gespräch vom Vertreter der GF ein Protokoll erstellt. Darin wird über die Situation des Betroffenen und die Ergebnisse des Treffens berichtet. Unterschrieben wird des Protokoll von BR-Vertreter, eventuell SchwebVP und dem Vertreter/auch Beauftrager der GF.
Anschließend wird das Protokoll zur Info und Beratung an die GF geleitet.
Nun meine Fragen:
Müssen alle Beteiligtem an der BEM_Runde das Protokoll unterschreiben?
Je nach dem, kann der Proband grundsätzlich Einblick in das ihn betreffende Protokoll verlangen?
In unsere Inklusionvereinbarung sind solche Details nicht geregelt.

Für juristisch stichhaltige Antworten wäre ich dankbar.


Gruß
onkel

--
carpe diem!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion