Vorstellungsgespräch und Zuständigkeit SBV bei beantragter SB (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Tuesday, 16.05.2017, 08:05 (vor 2508 Tagen) @ Cebulon

Guten morgen in die Runde.

Auch wenn eine innere Erkrankung bei Bewerbung nicht offensichtlich erkennbar ist, so hat die Bewerberin in der Bewerbung auf die Erkrankung und die Antragstellung eindeutig hingewiesen.
Der AG hat deshalb Kenntnis. Offensichtlich erkennbar kann es ja auch bei einer körperlichen Erkrankung erst bei einer Einladung zum Vorstellungsgespräch sein.


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