Antrag auf Gleichstellung ohne GdB (Gleichstellung)
Ja,
das macht unbedingt Sinn zur Wahrung der Rechtsansprüche.
Den GL-Antrag am besten als Einschreiben/Rückschein an die BA senden.
BAG v. 31.07.2014 – 2 AZR 434/13 (Siehe Randnummer 52)
http://www.schwbv.de/urteile/291.html
MFG JS