Bewerbungsgespräche (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 18.05.2017, 14:42 (vor 2532 Tagen) @ c.amio

Moin Moin

manchmal hilft ein Blick in das Gesetz:

weiter unten im §95,2 SGB IX steht:

Die Schwerbehindertenvertretung hat ....bei Vorliegen von Bewerbungen schwerbehinderter Menschen das Recht auf Einsicht in die entscheidungsrelevanten teile der Bewerbungsunterlagen und Teilnahme an Vorstellungsgesprächen.
Wir haben Rechte, keine Pflichten, wenn wir z.B. aus Personalmangel nicht teilnehmen können, haben wir die Möglichkeit um eine Verschiebung zu bitten, oder auch eine Auswahlbegründung einzufordern. Wir können bei allen Gesprächen dabei sein, dies darf uns nicht verwehrt werden, eine Pflicht ist dieses nicht.

Ein Nichtschwerbehinderter kann uns auch nicht ausladen, einzig und allein ein Schwerbehinderter kann ablehnen, dass wir beteiligt werden. Gegen den Willen des Betroffenen würde ich nicht in Bewerbungsgespräche gehen, aber dann auch beim Einstellungsverfahren eine Stellungnahme abgeben, dass wir auf Wunsch des Schwerbehinderten uns nicht am Auswahlverfahren beteiligt haben.

Wir haben das Recht, uns durch Teilnahme in allen Bewerbungsgesprächen ein eigenes Bild von den Qualifikationen der Bewerber/innen zu machen, um so die Personalauswahl nachvollziehen und ggf. mitgestalten zu können. Dieses wäre unmöglich, wenn Nichtschwerbehinderte dieses ablehnen könnten.

Liebe Grüße

Hendrik


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