Bewerbungsgespräche (Einstellung)

garda, Berlin, Thursday, 18.05.2017, 14:57 (vor 2532 Tagen) @ c.amio

Hallo Mittstreiter,
heute Morgen hatte ich mit dem Betriebsrat eine Diskussion.
Ein Betriebsratsmitglied behauptet, dass wenn ein Schwerbehinderter sich beworben hat sie SBV an allen Gesprächen teilnehmen muss.

Hallo,

ja das ist richtig.

Ja, aber wie ist es wenn ein Bewerber der nicht schwerbehindert ist und die Teilnahme der SBV speziell ablehnt, und diese nicht an diesem Bewerbungsgespräch teilnehmen darf.
Ich bin der Meinung, dass die SBV nicht ausgeladen werden kann.
Wie soll sie ansonsten ein Bild von der Eignung der gesamten Bewerber machen.
Wie ist die Rechtslage und wo kann man das nachlesen?

Einem nicht schwerbehinderten Bewerber steht kein Ablehnungsrecht zu. Nur ein schwerbehinderter Bewerber kann die SBV ablehnen, da nur dieser Fall im Gesetz geregelt ist. Siehe § 81 Abs. 1 SGB 9.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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