Bewerbungsgespräche (Einstellung)

Monica99, Friday, 19.05.2017, 13:29 (vor 2524 Tagen) @ garda

Hallo,

Da kommt doch so oft die Frage: "muss denn die SBV (unbedingt) an den Gesprächen teilnehmen"? und da antworte ich dann immer getrost mit ja.

Auch hier ist ein "einfaches MUSS" die falsche Antwort. Denn auch Vorgesetzte und Co können Gesetze lesen.

Daher sollte man auch oder besonders hier die Gesetzes und Rechtslage richtig erklären. Denn nur so kann man dauerhaftes Verständnis erlangen.

Also drauf hinweisen, dass ein Recht besteht und man nur so die Rechte auch der Betroffenen waren kann.

--
mfg Monica


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