Arbeitgeber verweigert einsicht in Arbeitsplatzbeschreibungen (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 22.05.2017, 10:36 (vor 2530 Tagen) @ arsbv

Moin Moin,

also ich würde keine weiteren Schritte unternehmen, um den Arbeitgeber wegen der Kündigung zu überzeugen. Der Schwerbehinderte sollte Kündigungsschutzklage einreichen, dann wird die Kündigung aus formalen Gründen abgelehnt. Der Arbeitgeber hätte die SBV und das Integrationsamt beteiligen müssen.

Sollte die Kündigung an sich gerechtfertigt sein, hat der Kollege so bessere Chancen, als wenn der Arbeitgeber im Nachhinein an seine rechtlichen Pflichten erinnert wird und die Kündigung somit auch vor Gericht durchkommt.

Wegen Arbeitsplatzbeschreibung: Der Arbeitgeber hat nach § 95,2 die SBV in allen Angelegenheiten, die einen Schwerbehinderten betreffen, vor einer Entscheidung umfassend zu unterrichten und unverzüglich anzuhören.
Sollte es um diesen Sachverhalt gehen, kündige einfach beim Arbeitgeber an, dass Du auf seine Kosten eine Rechtsberatung zu diesem Thema einholen willst. Hierauf sinnt Arbeitgeber oft schon gesprächsbereiter. Ansonsten mit dem Rechtsanwalt entsprechende rechtliche Schritte einleiten.

Liebe Grüße

Hendrik


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