Leistungseinschränkungen eines schwerbehinderten Arbeitnehmers (Fragen zu einer Behinderung)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 22.05.2017, 12:37 (vor 2524 Tagen) @ Roland Dittmann

Moin Moin Roland,

sagen wir mal so: Das Integrationsamt fördert erst bei einer Minderleistung von 30%. Daraus ergibt sich aber nicht zwingend, dass der Arbeitgeber sofort eine Minderleistung hinnehmen muss. Er kann z.B. prüfen, ob es Arbeitsplätze mit weniger oder keiner Minderleistung gibt und die/den Beschäftigten dann umsetzen. Ob dies ggf. auch gegen den Willen der/des Schwerbehinderten geht, richtet sich z.B. nach den Schwerbehindertenrichtlinien im öffentlichen Landesdienst, oder aber Dienst/Betriebsvereinbarungen z.B. zum Thema BEM oder BGM oder Interner Umsetzung ect.

Daher ist das Thema komplexer und nicht so einfach zu beantworten.

Liebe Grüße

Hendrik


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