Leistungseinschränkungen eines schwerbehinderten Arbeitnehmers (Fragen zu einer Behinderung)

WoBi, Monday, 22.05.2017, 12:39 (vor 2503 Tagen) @ Roland Dittmann

Hallo,

wenn die Arbeitsleistung dauerhaft um >= 30 % reduziert ist, kann ein Antrag auf Minderleistungszuschuss gestellt werden.

"2. Minderleistung
Es gibt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wegen ihrer Behinderung weniger leisten als im Betrieb üblich ist. Wenn ein schwerbehinderter Mensch wegen seiner Behinderung für längere Zeit mindestens 30% weniger leisten kann, nennt man das Minderleistung."

von der Seite:
https://www.lwl-integrationsamt.de/leistungen/Arbeitgeber/belastungen

Dort werden auch die rechtlichen Grundlagen aufgezeigt. Im Umkehrschluss sind Leistungsschwankungen bis zu 30 % nicht Zuschussfähig und stellen demnach normale Schwankungen einer Person dar. Die Leistungsfähigkeit hängt also vom "Biorhythmus", Tagesform oder sonstigen Faktoren ab. Auch ein Spitzenathlet hat Formtiefs und benötigt Ruhephasen. :-)

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Gruß
Wolfgang


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