Berechnung zum Verfall des Urlaubsanspruches trotz Krankheitl richtig? (Zusatzurlaub)

Holger Mahr, Essen, Wednesday, 24.05.2017, 12:24 (vor 2521 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe zwar die SuFu benutzt, bin allerdings nicht richtig schlau geworden.
Einem Schwerbehinderten MA, welcher über den 31.3. hinweg (seit Ende 2016) erkrankt war, wurde der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2016 um 10 Tage gekürzt.
Folgend die Erläuterung der PA:

Hallo Herr Mahr,

das ist korrekt. Der gesetzliche Anspruch wird über den 31.03. übertragen, der tarifliche Anspruch verfällt jedoch.
Im Fall von Herrn ... heißt dass:
Urlaub Tarif 2016 30 Tage
Zusatzurlaub f. SB 5 Tage
genommen 12 Tage
Rest bis 31.03. 23 Tage

Da Herr ... über den 31.03. arbeitsunfähig erkrankt war, verfällt der tarifliche Anspruch von 10 Tagen, Rest 13 Tage bzw. gesetzlicher Anspruch 2016 20 Tage plus 5 Tage = 25 Tage abzüglich der bereits genommen 12 Tage, Rest 13 Tage.

Nun meine Frage. Ist die Berechnung seitens der PA korrekt?

Vielen Dank im Voraus
Holger


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