Betriebsarzt Unterlagen (Allgemeines)

Kasimir, Saarland, Thursday, 25.05.2017, 19:05 (vor 2499 Tagen) @ S Manager

Hallo und Guten Tag,

sofern es sich um arbeitsmedizinische Unterlagen (vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen) handelt - darf der neue sehen.
Alle anderen Unterlagen (Patientenbezogene) müssen versiegelt übergeben werden (vom alten BA an den neuen BA).
Siehe Musterberufsordnung - MBO. Kann man bei den Ärztekammern nachlesen.

Klarheit schafft hier nur die zuständige Ärtzekammer.
Und u.U. nachfassen ob der "alte" und der "neue" BA von einer speziellen Firma oder aus einer Praxis sind. Generell gilt jedoch für jeden BA: Schweigepflicht gegenüber jedem - auch dem zahlenden Unternehmen gegenüber = Arbeitgeber. Wäre eine typische Zahlung ohne Leistungsanspruch.

Herzliche Grüße aus dem Saarland


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