Erstwahl eines SBV (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 29.05.2017, 08:40 (vor 2521 Tagen) @ J.61

Hallo,

Als Antwort kam, dass die Geschäftsführung eine Wahl nicht für sinnvoll und unnötig betrachtet, wir hätten ja einen Betriebsrat und einen Beauftragten des Unternehmens nach §98 SGB IX.

Das hat die GL nicht zu beurteilen. Leider ist aber die Behinderung einer SBV-Wahl im Gegensatz zum BetrVG kein Straf- oder zumindest OWitatbestand (ein schweres Versäumnis des Gesetzgebers, das dieser auch nicht im BTHG ändern wollte).
Vielleicht solltet Ihr Euch an das für Euch örtlich zuständige Integrationsamt wenden.
Das IA kann nämlich von sich aus - ohne die namentliche Unterstüzung von wahlberechtigten AN - gem. § 94 Abs. 6 Satz 4 SGB IX zu einer Wahlversammlung einladen und es hat Mittel und Wege, diese Einladung auch durchzusetzen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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