Wahlen einer Stellvertretung nach Rente der SBV (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
da Du noch eine Stellvertretung hast, gibt es keine Nachwahl.
Hallo,
ich habe ihn so verstanden, dass es nur eine Stellvertretung gibt die dann eben nachrückt.
Wenn ich das so richtig verstanden habe, muss deine nachgerückte Stellvertretung dann Wahlen einleiten wenn du weg bist. Bitte nicht auf den regulären Wahltermin warten, das Gesetz sagt "unverzüglich", was eben nicht ein halbes Jahr später bedeutet.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael