Nachwahl 2.Stellvertreter (Wahlen)

ciralifan, Tuesday, 30.05.2017, 22:04 (vor 2522 Tagen)

Nach meinem Kenntnisstand darf ein weiterer Stellvertreter nicht "nach-, bzw. auf Vorrat" gewählt werden.Was wäre zu unternehmen um, wenn dies doch ( Trotz vorhandenem, nicht zurück getretenen 1.Stelli) getan wird, gegen die geltende Gesetzeslage? Die "gewählte"Person ist doch dann, wenn sie aktiv wird,illegal im Mandat und die Folgen nicht absehbar.


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