Wahlbehinderung bei der Erstwahl eines SBV (Wahlen)

Cebulon, Friday, 02.06.2017, 20:35 (vor 2518 Tagen) @ J.61

Als Antwort kam, dass die Geschäftsführung eine Wahl nicht für sinnvoll und unnötig betrachtet, wir hätten ja einen Betriebsrat und einen Beauftragten des Un­ter­neh­me­ns nach § 98 SGB IX.

Das ist wahlrechtlicher "Müll" nach der Fachliteratur: Schließlich haben diese nach § 99 SGB IX mit der SBV "eng" zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen. Vergl. auch das sehr lesenswerte sowie mE unverzichtbare und laienverständliche Handbuch von Prof Düwell/Beyer "Das neue Recht für be­hin­der­te Be­schäf­ti­gte", BTHG, Seite 78, sowie das Wahlvideo:

"Richtig ist jedoch, dass die SBV weitergehende Un­ter­rich­tungs­rechte als der Betriebsrat hat. Das zeigt schon § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, der der SBV das Un­ter­ric­ht­ungsrecht in allen Angelegenheiten einräumt, während das Unterrichtungsrecht des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 BetrVG nur besteht, soweit es zur Erfüllung der in § 80 Abs. 1 BetrVG katalogartig zugewiesenen ein­zel­nen Aufgaben erforderlich ist..."

Gruß,
Cebulon


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