Onlinebewerbungen (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 06.06.2017, 09:57 (vor 2515 Tagen) @ rehbach2010

Hallo,

Cebulon hat Dich ja schon auf Düwell im LPK-SGB IX hingewiesen. Der zentrale Satz in Rn 152 zur Ablehnung der Teilnahme der SBV am Bewerbergespräch lautet übrigens:
"Die Initiative muss vom Betroffenen ausgehen und wortwörtlich als Ablehnung formuliert sein."

Davon, das die Initiative vom Betroffenen ausgeht, kann in Deinem Fall natürlich nicht die Rede sein.
Da Deine sonstigen Informations- und Anhörungsrechte natürlich trotzdem bestehen, solltest Du diese bei einer derartigen Ablehnung natürlich besonders intensiv nutzen.

Ansonsten stellt sich für mich noch die Frage, ob der AG überhaupt bei Einführung dieses Online-"Formulars" seinen Beteiligungsrechten ggü. SBV und PR nachgekommen ist. Personalfragebögen (und darum handelt es sich ja) unterliegen mW auch der Mitbestimmung eines PR.
Wie verhält sich denn der PR in dieser Angelegenheit ?

Auch wenn natürlich leider Sanktionsmöglichkeiten dieser Behinderung fehlen, stellt sich mE schon die Frage, ob hier nicht wegen Diskriminierung ein Beschlußverfahren vor dem ArbG in Frage käme.

--
&Tschüß

Wolfgang


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