Disability Manager (Allgemeines)

garda, Berlin, Thursday, 08.06.2017, 08:47 (vor 2485 Tagen) @ SBV_AZHV

Guten Morgen,

ich glaube da strapazierst du unsere prophetischen Begabungen etwas über. ;-)

Ne mal im Ernst: wenn der Bedarf (Fallzahl und/oder Schwierigkeit der Fälle) vorhanden und gut begründbar ist, kann diese Schulung sehr wohl durchgesetzt werden. Es wäre sicher hilfreich, dem Arbeitgeber auch eine Vorteilsübersetzung zu geben, also was hat er davon, wenn eine so gut qualifizierte SBV das Verfahren begleitet. Ob du ihm die notwendigen Folgeschulungen zum Erhalt der Anerkennung gleich auf die Nase bindest, muss du natürlich selbst wissen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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