Onlinebewerbungen - Verfahrensdiskriminierung (Einstellung)

Cebulon, Monday, 12.06.2017, 12:53 (vor 2509 Tagen) @ rehbach2010

Hallo, auch die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg scheint jetzt endlich nach Jahren kapiert zu haben, dass die Frage nach einer Schwerbehinderung grundsätzlich unzulässig ist, weil diskriminierend nach EU-Recht bzw. § 81 Abs. 2 SGB IX laut Erlass der BA Zentrale, RP, vom 22.05.2017 wie folgt auf Seite 7:

"Im Zeitablauf haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Nunmehr darf nach überwiegender Rechtsmeinung der Arbeitgeber im Bewerbungs- bzw. Einstellungsverfahren nicht nach der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch (d.h. statusbezogen) fragen, da dies eine Diskriminierung darstellt..."

Gruß,
Cebulon


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