Stellungnahme notwendig? (Allgemeines)

OKOMON, Berlin, Monday, 12.06.2017, 19:26 (vor 2499 Tagen)

Hallo zusammen.
Ich habe leider kein passendes Thema hefunden.
Vorgeschichte :
Ein schwerbehinderter Kollege hat zusammen mit seinen Kollegen seine Stelle verloren, da sein Projekt zu Ende ging.
Er wurde zwar in einem anderen Projekt unteegebracht, aber mit der Arbeit / der Umgebung kam er nicht klar, sodass er beim AG gebeten hatte, ihm so schnell wie möglich eine andere Stelle zu geben.
Das geschah nicht,da der AG immer Werkvertrag genommen hatte.
Jetzt hat die Situation geändert und somit gab es auch interne Stellenausschreibung.
Nun hat er sich auf eine Stelle beworben.
7 Stellen waren frei.
Jetzt ist nur noch eine übrig und seine PM War bisher nicht dabei.
Da AG für diese Stelle eine Leiharbeiter einsetzt will, möchte ich diese blockieren.
Zusätzlich bittet mich der BR, dass ich dafür eine Stellungnahme schreiben soll.
Es klingt allgemein,aber der Hintergrund ist,weil er durch seine Behinderung häufig fehlt.

Mein Problem ist:
Muss man Stellungnahme schreiben oder reicht Veto?
Wenn Stellungnahme, welches Gesetz und welche Paragraph dafür passend ist.
So wie beim BR, BetrVG §99, da Einstellung ist?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!


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