Argumente zur Einstellung (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 13.06.2017, 12:02 (vor 2480 Tagen) @ Vertigo

Hallo Vertigo,

gilt das Bundesgleichstellungsgesetz oder ein entsprechendes Landesgesetz für die Gleichstellungsbeauftragte bzw. Frauenbeauftragte? Nach dem BGleiG ist diese Position mit einer Frau zu bestellen.

In Bayern kann nach dem BayGlG Mann und Frau bestellt werden?

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Gruß
Wolfgang


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