Ausfüllen des Gleichstellungsantrages (Gleichstellung)

Monica99, Wednesday, 14.06.2017, 21:36 (vor 2479 Tagen) @ Eule65

Hallo,

Ich habe für eine Mitarbeiterin einem GleichstellungAntrag ausgefüllt und bei der Frage ob der ArbeitsPlatz gefährdet ist mit nein eingetragen. Da er auch nicht gefährdet ist.

Das war sehr ungeschickt oder auch ein "Eigentor" :-(

Nun kam die Ablehnung mit genau der Begründung.

War zu erwarten!

Natürlich ist die Kollegin sauer.

Kann man verstehen!

Meine Vertretung war auf einem Seminar und da sagte der Rechtsanwalt man soll immer gefährdet ankreuzen

Dem Anwalt ist zuzustimmen!

Wie handhabt ihr das so?

So wie der Anwalt es geraten hat!

Du hast Dich ganz offenbar noch nicht wirklich mit dem Thema Gleichstellung befasst. Also wann wird und warum eine Gleichstellung zuerkannt!

Du sollest dringende zu mindest einmal unter A-Z "Gleichstellung" sehr viel nachlesen. Besonders "Gleichstellung: Wer, Warum, Wie?"
Eine Gleichstellung kommt nur für das Erlangen oder Erhalten eines geeigneten Arbeitsplatzes im Sinne von § 73 SGB IX in Betracht

Wenn Du also schreibst, dass der Arbeitsplatz NICHT gefährdet ist, kommt idR die Ablehnung, da kein Grund für die Gleichstellung gegeben ist.

--
mfg Monica


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