Ausfüllen des Gleichstellungsantrages (Gleichstellung)

Monica99, Thursday, 15.06.2017, 09:42 (vor 2506 Tagen) @ Eule65

Hallo,

auch ohne zZt auffällige Krankenfehltage kann das Beschäftigungsverhältnis aus GRÜNDEN DER BEHINDERUNG gefährdet sein und damit der Grund für eine Gleichstellung vorliegen.

So zB wenn der Arbeitsplatz umorganisiert/umgestaltet werden soll, wenn andere Anforderungen auf den Arbeitsplatz zukommen. Der Arbeitsplatz/ die Beschäftigung des Behinderten dann ohne die Rechte aus § 81 Abs. 4 SGB IX gefährdet ist/wird.

Also, sich doch noch einmal ganz eindringlich mit den Gründen für die Zuerkennung einer Behinderung befassen.

--
mfg Monica


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion