Wiedereingliederung Resturlaub (Allgemeines)

karl, Thursday, 15.06.2017, 15:18 (vor 2479 Tagen)

Guten Tag,

Ein SB hat die Wiedereingliederung abgeschlossen, gleichzeitig noch
einen beachtlichen Urlaubsanspruch.
Die SB möchte statt Vollzeit in Teilzeit arbeiten und einen Teil
des Resturlaubes sich hierauf anrechnen lassen. Die SB hat Angst nach
dem Resturlaub von mehr als 2 Monaten wieder "neu" anfangen zu müssen.

Der AG steht diesem Vorschlag ablehnend gegenüber, da dies rechtlich
nicht in Ordnung sei.

Wer kann mir bei diesem Sachverhalt weiterhelfen.

Im Voraus vielen herzlichen Dank.


mit freundlichen grüßen
karl


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