Ausfüllen des Gleichstellungsantrages (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 15.06.2017, 18:35 (vor 2497 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

Widerspruch kann durchaus sinnvoll sein, wenn nicht vergessen wird, vor der Begründung Akteneinsicht zu verlangen.
Dann kann die Arbeitsplatzgefährdung vom Antragsteller noch mal detailliert begründet werden und die Stellungnahme der SBV korrigiert werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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