BTHG Neuerung (Allgemeines)
Hallo,
ich war zufällig grad auf einem Seminar zu den Neuerungen durch das BTHG.
Hier wurde der Punkt auch angesprochen.
Momentan ist dies analog zu BAG Urteilen kein Verhinderungs-/ Vertretungsgrund.
Demnächst aber wegen gesetzgeberischem Willen wohl dennoch künftig auch Vertretungsfall bei Befangenheit ( pers.betroffen).
Da jede Situation anders ist sollte man im Falle eines Falles entscheiden welcher Weg der bessere ist, nach dem Gedanken des gesunden Menschenverstandes.