BTHG Neuerung (Allgemeines)

ciralifan, Friday, 23.06.2017, 09:32 (vor 2471 Tagen) @ garda

Hallo,
ich war zufällig grad auf einem Seminar zu den Neuerungen durch das BTHG.
Hier wurde der Punkt auch angesprochen.
Momentan ist dies analog zu BAG Urteilen kein Verhinderungs-/ Vertretungsgrund.
Demnächst aber wegen gesetzgeberischem Willen wohl dennoch künftig auch Vertretungsfall bei Befangenheit ( pers.betroffen).
Da jede Situation anders ist sollte man im Falle eines Falles entscheiden welcher Weg der bessere ist, nach dem Gedanken des gesunden Menschenverstandes.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion