SBV Vertrauensmann bewirbt sich auf eine interne Stellenausschreibung (Allgemeines)

garda, Berlin, Friday, 23.06.2017, 10:32 (vor 2498 Tagen) @ albarracin

Hallo Michael,

die Rechtsprechung des BAG ist Dir also völlig schnurz ?

Hallo,

ich sehe jedenfalls einen drastischen Unterschied, ob man per schriftlicher Vorlage an einem Personalvorgang beteiligt wird oder ob man quasi in einem Bewerbungsverfahren auf beiden Seiten des Tisches sitzt. Die Rechtsprechung des BAG ist wohl nicht nur in diesem Fall teilweise absurd und weltfremd und ob sie dauerhaft Bestand hat, ist auch noch die Frage. Auch das BAG korrigiert sich schon mal selbst...

Jedenfalls öffnen sich bei einem Seitenwechsel der SBV im eigenen Verfahren Tor und Tür für Konkurrentenklagen und ob dann das EuGH dieses Urteil des BAG bestehen lässt, stelle ich mal klar in Frage.

Zudem wäre genau zu prüfen, ob tatsächlich der geurteilte und der geschilderte Fall deckungsgleich sind. Mit den sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen sind nicht selten auch Volljuristen überfordert oder kommen zu anderen Schlüssen als der nächste Volljurist bzw. das nächste Gericht im konkreten Fall.

Da wir zudem kein angelsächsisches Case Law haben, halte ich die auch in diesem Forum zu beobachtende, leider manchmal unkritische Anwendung scheinbar gleicher oder passender Urteile für nicht ganz ungefährlich.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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