Schwellenwert (Freistellung)

Monica99, Saturday, 24.06.2017, 13:22 (vor 2491 Tagen) @ Claudia Hornig

Hallo,

im Betrieb BESCHÄFTIGT ist die Richtlinie!!

Dieses bedeutet, dass hierzu alle im Betrieb beschäftigte Schwerbehinderte zählen. Also nicht nur die welche mit diesem AG einen Arbeitsvertrag haben. Somit zählen auch diese Schwerbehinderte hierzu, die zwar einen Arbeitsvertrag mit einem anderen AG/Dienststelle haben, aber in Deinem Betrieb beschäftigt werden. Nicht hierzu zählen Schwerbehinderte die ggf für eine Schulung/Tagung/Seminar usw. sich kurzfristig/vorübergehend in Deinem Betrieb aufhalten.


Fazit: Die Schwerbehinderte müssen im Betrieb beschäftigt werden aber nicht zwingend einen ArbV mit diesem AG haben!!

Weiter, JEDE SBV hat das Recht soweit erforderlich für ihre Mandatstätigkeit vom AG von der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit freigestellt zu werden. Wichtig auch die Mandatsarbeit hat Vorrang, damit muss die arbeitsvertragliche Arbeit sich hinten anstellen.

Durch diese faktische Freistellung kann man ggf auch zu fast 100% freigestellt werden. Nur halt mit dem Fakt, dass man sich ggf regelmäßig beim AG für die Mandatsarbeit abmelden muss. Alles wichtige hierzu findest Du unter A-Z

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mfg Monica


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