§ 95 und § 99 (Umgang mit Arbeitgeber)
In der Auflistung für die Ausgleichsabgabe befinden sich keine Privatanschriften.
Nichts desto trotz? ...habe ich als SBV Anspruch auf Herausgabe der Privatanschriften meiner schwerbehinderten und gleichgestellten Kollegen?
Bräuche sie zur Verteilung eines regelmäßigen Infoflyers, den ich entwerfe. Nur so erreiche ich auch die Dauerkranken, Mutterschutz, Elternzeit, usw...
Falls es dazu einen rechtliche Anspruch gäbe, wäre ich sehr interessiert, an Urteil oder Gesetz.