Wahlbehinderung bei der Erstwahl eines SBV (Wahlen)
Hallo Cebulon,
Danke für Deine Unterstützung, Deine Einschätzung wird geteilt von mir, unserem Betriebsrat und auch vom Landesamt. Das Landesamt prüft noch und meldet sich bei mir. Der Betriebsrat wird die Wahl einleiten und rechnet mit der gleicher Antwort des Arbeitgebers. Danach wird die Einigungsstelle angerufen.
Viele freundliche Grüsse
Joachim