Wahlbehinderung bei der Erstwahl eines SBV (Wahlen)

Cebulon, Monday, 26.06.2017, 15:30 (vor 2495 Tagen) @ J.61

Der Betriebsrat rechnet mit der gleichen Antwort des Arbeitgebers.

Hallo, glaub ich eher nicht: So "dämlich" wird wohl kaum ein Geschäftsführer sein, denn dieser stünde ja dann als beratungsresistenter "Wiederholungstäter" da, womit er sich das Leben selbst schwer machen bzw. dem Betrieb und dessen Ansehen schaden würde. Ich gehe davon aus, dass es in dieser GmbH keinen Gesamt-BR sowie keine Gesamt-SBV gibt. Richtig?

Danach wird die Einigungsstelle angerufen.

Ob die Einigungsstelle dafür zuständig ist, kann ich nicht sicher einschätzen. Evtl. hat jemand hier im Forum mehr Erfahrung damit? Die Gewerkschaft sollte sich da aber auskennen. Ein wahlrechtlich versierter Beamter vom Integrationsamt könnte ja notfalls als Sach­verständi­ger beigezogen werden zu § 1 Abs. 2 SchwbVWO.

Faustformel: Hier geht's eigentlich nicht darum, was zu regeln, sondern allein darum, eine bereits bestehende Regelung der Wahlordnung durchzusetzen. Und dafür gibt's die Arbeitsgerichte, um dem Wahlordnungsrecht Geltung zu verschaffen, soweit dieser Geschäftsführer den Betrieb als "wahlordnungsfreie" Zone ansieht - am Gesetz vorbei.

Gruß,
Cebulon


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