Einladung zum Vorstellungsgespräch bei Angabe GL Antrag gestellt (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 30.06.2017, 12:07 (vor 2492 Tagen) @ Klaus SBV

Hallo,

für die Anwendbarkeit des § 82 SGB IX ist die Frage des TV grundsätzlich völlig egal.

wenn es eine privatrechtliche Rechtsform wie zB eine gGmbH ist, spielt auch der Eigentümer in dieser Frage keine Rolle.
§ 82 SGB IX ist dann nicht anzuwenden, da § 71 Abs. 3 SGB IX keine Ausnahme vorsieht. Es handelt sich um eine sog. "abschließende Aufzählung".

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion