Arbeitsmittel SBV/Fortbildung (Allgemeines)

S Manager, Saturday, 01.07.2017, 10:39 (vor 2489 Tagen)

Hallo, was mache ich bei Verweigerung vom AG wegend der Beschaffung von Arbeitsmittel für die SBV z.B. Schreibtisch bzw. Schutzausrüstung für z.B. Arbeitsplatzbegehungen. Was zählt alles dazu? Wo steht das? Können diese Dinge dann selbst beschaft werden? Wo steht das im SGB oder BGB? Immer natürlich unter der Vorraussetzung der Verhältnissmäßigkeit! Vorher wurde mir auch schon SBV-Fortbildungen vom AG verweigert unter dem Argument! Ist das dann eine Behinderung (§156) meines Mandats?

LG


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