Wahlen/Nachwahlen (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 05.07.2017, 08:50 (vor 2459 Tagen) @ Anke1966

Hallo an Alle,

Hallo,


Durch Nachrücken bin ich seit Anfang letzten Jahres 1. Stellvertreterin (war vorher 2.)
Weitere Stellvertreter gibt es nun nicht mehr.

Anfang 2018 werde ich wiederum aufrücken, da unser SBV in Rente geht.

Nach meinem Verständnis müsste ich gleich Anfang 2018 Wahlen zur Stellvertretung einleiten,

Ja, wegen § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX

im Herbst dann noch einmal Wahlen für den Posten SBV

Ja, wegen § 94 Abs. 5 Satz 1 SGB IX

( Stellvertreter dann nicht, weil unter einem Jahr im Amt )?????

Ja, wegen § 94 Abs. 5 Satz 2 SGB IX


Geht das auch einfacher?

Was heißt "einfacher" ? Du könntest lediglich durch eigenen Rücktritt eine gemeinsame vorgezogenen Neuwahl für VP und Stellis initiieren. Je nach Zeitpunkt des Rücktritts müßte dann die alte SBV oder Du sellbst umgehend eine gemeinsame, vorgezogene Neuwahl einleiten.

Oder bringe ich da was durcheinander?

Nein, Du hast das schon richtig erfasst.

Danke schon mal für Eure Hilfe Anke

&Tschüß
Wolfgang

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&Tschüß

Wolfgang


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