BTHG: Arbeitsmittel SBV/Fortbildung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 05.07.2017, 08:55 (vor 2486 Tagen) @ S Manager

Hallo,

Hallo,


was ist mit der Ehrenamtlichkeit? Wenn die SBV den AG immer fragen muss, bei allen Entscheidungen, dann steht das m.E. im Widerspruch zur Weisungsfreiheit!

Du "fragst" nicht, sondern Du forderst an.


Lediglich über Ausgaben, Zeitaufwand und Freistellung sowie Kosten müssen ggf. Nachweise in allgemeiner Form erbracht oder glaubhaft gemacht werden (Neumann/Pahlen Rdnr.3 zu §26 SchwbG unter Hinweis auf BAG AP Nr.36 zu §37 BetrVG 1972).

Abgesehen davon, daß sich NPM in dieser Passage unter "Kosten" im Wesentlichen auf den zeitlichen Aufwand beziehen (und nicht auf Arbeitsmittel), ist dieser Kommentar völlig veraltet (die letzte Auflage ist von 2009) und kein taugliches Arbeitsmittel mehr.

--
&Tschüß

Wolfgang


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