Abschreckende Formulierung in der Stellenausschreibung (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 06.07.2017, 10:00 (vor 2486 Tagen) @ Bitmix

Moin Moin Roland,

ich sehe das etwas anders als Du.

Wenn der Arbeitgeber diesen für ihn wichtigen Arbeitsbereich nicht in die Ausschreibung hineingenommen hätte, könnten sich auch Schwerbehinderte bewerben, die diese Tätigkeiten nicht ausführen können und würden sich falsche Hoffnungen machen und sich unter falschen Voraussetzungen auf diese Stelle bewerben.

Die Stelle ist trotzdem auch für Schwerbehinderte geeignet, weil nicht jede Schwerbehinderung eine solche Tätigkeit ausschließt.


Wenn zu der Arbeitsaufgabe auch gehört, dass nicht barrierefreie Orte begangen und fachkundig geprüft werden müssen, hilft auch eine Arbeitsassistenz nur begrenzt weiter, die die notwendigen Fachkenntnisse nicht hat. Falls die Fachkenntnisse vorliegen, kann sie diese Aufgabe gleich selber eigenständig übernehmen und ist somit aus meiner Sicht keine Assistenzkraft mehr.

Die Formulierung des Arbeitsgebers soll eben z.B. nicht schwindelfreie Menschen davon abhalten, sich zu bewerben, dieses ist aber unabhängig von einer Schwerbehinderung und somit auch aus meiner Sicht keine Benachteiligung.


Liebe Grüße

Hendrik


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