Arbeitsgerichtskosten Öffentl. Dienst (Allgemeines)
Hallo,
Eine HSBV ist wie jede Stufenvertretung keine "Vorgesetzte" der örtlichen SBV und kann weder in die Entscheidungen der örtlichen SBV noch des örtlichen AGs rechtlich eingreifen, solange es keinen Sachverhalt betrifft, für den die Stufenvertretung zuständig ist.
Aber sie kann und darf sich auch gegenüber dem AG äußern wenn sie möchte. Also auch dahingehend dass sie ggf auf für die SBV unangenehme Fragen ihre Sicht/ Einschätzung äußert.
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mfg Monica