Abschreckende Formulierung in der Stellenausschreibung (Einstellung)

garda, Berlin, Monday, 10.07.2017, 10:42 (vor 2475 Tagen) @ Bitmix

„Wir setzen voraus … die Fähigkeit nicht barrierefreie Orte (z.B. Baustellen, Leitern, Gerüste, Technikzentralen, Dächer, usw.) zu begehen, wobei die notwendige persönliche Sicherheitsausstattung gestellt wird."

Bei unserer Stadtverwaltung gilt, dass alle Arbeitsplätze grundsätzlich für Schwerbehinderte geeignet sein müssen. Die o.g. Formulierung hält aus meiner Sicht sb Interessenten eher von einer Bewerbung ab, anstatt Sie zu ermuntern.

Wie seht Ihr das?

Hallo Roland,

gesetzt ein Rollifahrer bewirbt sich, wie kommt der dann später mal aufs Gerüst? Zudem dürfte er dort gar nicht arbeiten, da dies den einschlägigen Vorschriften zum Arbeitsschutz sicherlich nicht entspricht.

Hier liegt keine Diskriminierung, sondern ein sachlicher Grund vor.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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