Einzel-GdB / Bildung eines Gesamt-GdB (Antragstellung / Widerspruch)

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 10.07.2017, 18:11 (vor 2475 Tagen)

Hallo Kollegen,

ich habe heute von einem Bescheid des ZFSB eines Kollegen eine mir völlig neuartige Art der Bildung des Gesamt-GdB Kenntnis erlangt.

In diesem Bescheid sind folgende Einzel-GdB angeführt.
1. GdB 30
2. GdB 20
3. GdB 10
ergibt einen Gesamt-GdB von 30 - ???

Leider hat der Kollege versäumt, einerseits mich zu informieren und anderseits dagegen Widerspruch einzulegen (Frist vor > 4 Wochen abgelaufen).


Mein Kenntnisstand wäre eigentlich, dass ein Einzel-GdB von 10 den Gesamt-GdB nicht erhöht, jedoch ein Einzel-GdB von 20 den Gesamt-GdB um 10 erhöht.
Stimmt dieses noch oder spielen weitere Faktoren eine Rolle?

Sollte mein Kenntnisstand richtig sein, wäre dann der Bescheid nicht in sich rechtswidrig und könnte trotz Ablauf der Widerspruchsfrist angefochten werden?

Gibt es eine Frist, ab wann nach Zugang des Erstbescheides ein sogenannter "Verschlimmerungsantrag" gestellt werden kann?

Ich hatte bisher diese verspätete Hinzuziehung der SBV noch nicht und bin mir jetzt etwas unsicher, welche weitere Vorgehensweise am erfolgsversprechendsten ist.

Herzlichen Dank schon mal für Eure Einschätzungen.

Viele Grüße


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