Einzel-GdB / Bildung eines Gesamt-GdB (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo Kollegen,
Hallo,
Mein Kenntnisstand wäre eigentlich, dass ein Einzel-GdB von 10 den Gesamt-GdB nicht erhöht, jedoch ein Einzel-GdB von 20 den Gesamt-GdB um 10 erhöht.
Stimmt dieses noch oder spielen weitere Faktoren eine Rolle?
Dieser Automatismus stimmt so nicht. Das läßt sich auch in der VersmedV, Teil A Nr. 3 nachlesen
Die zusätzliche Teil-GdB von 20 führt nur dann zu einem "Zuschlag", wenn er sich im wesentlichen unterschiedlich und damit erheblich verstärkend auswirkt.
So führt zB ein Teil-GdB 20 für ein Sprunggelenk idR nicht zu einer Erhöhung eines Teil-GdB 30 für Kniegelenke, weil sich die "Funktionseinschränkungen" im wesentlichen gleichartig auswirken.
Gibt es eine Frist, ab wann nach Zugang des Erstbescheides ein sogenannter "Verschlimmerungsantrag" gestellt werden kann?
Ohne neue Befunde nach ca. 6 Monaten
Ich hatte bisher diese verspätete Hinzuziehung der SBV noch nicht und bin mir jetzt etwas unsicher, welche weitere Vorgehensweise am erfolgsversprechendsten ist.
Im Sozialrecht gibt es immer auch die Möglichkeit, die "Rücknahme eines Verwaltungsaktes bei Unrichtigkeit gem. § 44 SGB X zu verlangen
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html
Ist aber nicht ganz einfach, das durchzusetzen.
Viele Grüße
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&Tschüß
Wolfgang