Gleichstellungsantrag bei drohender fristloser Kündigung (Kündigung)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 11.07.2017, 12:42 (vor 2474 Tagen) @ Paulideern

Moin Moin,

ich würde, wenn es möglich ist, heute noch formlos die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragen.
1. Die Frist gilt zum Ausspruch der Kündigung.
2. Solltest Du im öffentlichen Dienst (landesdienst) tätig sein, kann es weitergehende Fristen durch die Schwerbehindertenrichtlinien geben, ähnliches gilt auch, wenn die SBV und Dein Betrieb (unabhängig vom öffentlichen Dienst) eine Integrationsvereinbarung bzw. Inklusionsvereinbarung abgeschlossen haben solltet.

Steht in diesen - ähnlich wie in der Schwerbehindertenrichtlinie von Niedersachsen - ein ähnlicher Passus:


Beschäftigten, die einen Antrag auf Anerkennung einer
Schwerbehinderung oder auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten
Menschen gestellt haben, wird empfohlen, ihre
Personalstelle hiervon schriftlich zu unterrichten. Bis zur Entscheidung
über den Antrag sind sie unter Vorbehalt als
schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen
zu behandeln.

und ist hier keine Frist für den Kündigungsfall genannt, kann durchaus auch mit der Antragsstellung dieser Status vorläufig erreicht sein und damit wäre das Integrationsamt und ihr zu beteiligen.

Zumindestens ist dieser Fall bei uns nicht ausgeschlossen worden, da in dem Punkt 1.2. des Erlasses keine Fristen genannt sind und Gesetze lediglich Mindestbedingungen festlegen, hinter die Erlasse nicht zurück können. Günstigere Regelungen sind aber zulässig. Da in der Richtlinie keine Frist genannt wird, ab wann Schwerbehinderte so zu behandeln sind, würde ich dieses dann im Kündigungsfall dem Arbeitgeber mitteilen.

Mit der formlosen Antragsstellung würde die 3 Wochenfrist starten, daher würde ich dieses versuchen.

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion