Verrechnung Zusatzurlaub mit Erholungsurlaub (Zusatzurlaub)

Cebulon, Tuesday, 11.07.2017, 16:45 (vor 2473 Tagen) @ Paulchen

bräuchte dazu aber eine Argumentierungshilfe

Hallo, ich sehe darin eine unmittelbare Benachteiligung wg Schwerbehinderung und damit Diskriminierung wg. Behinderung. Denn diese faktische "Kürzung" dieses Grundurlaubs erfolgt ja alleine wegen der Schwer­be­hin­der­un­g. So darf dieser gesetzliche Zusatzurlaub nicht ausgehebelt werden gemäß der Rechtsprechung. Ich würde mich daher evtl. an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden, da im Ergebnis Verweigerung von gesetzlichem Zusatzurlaub als Nachteilsausgleich.

Gruß,
Cebulon


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