Verrechnung Zusatzurlaub mit Erholungsurlaub (Zusatzurlaub)
bräuchte dazu aber eine Argumentierungshilfe
Hallo, ich sehe darin eine unmittelbare Benachteiligung wg Schwerbehinderung und damit Diskriminierung wg. Behinderung. Denn diese faktische "Kürzung" dieses Grundurlaubs erfolgt ja alleine wegen der Schwerbehinderung. So darf dieser gesetzliche Zusatzurlaub nicht ausgehebelt werden gemäß der Rechtsprechung. Ich würde mich daher evtl. an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden, da im Ergebnis Verweigerung von gesetzlichem Zusatzurlaub als Nachteilsausgleich.
Gruß,
Cebulon