Verrechnung Zusatzurlaub mit Erholungsurlaub (Zusatzurlaub)
Hallo,
das ist schon längst vom BAG entschieden worden:
Leitsatz:
"Der Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 125 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz SGB IX tritt dem Urlaubsanspruch hinzu, den der Beschäftigte ohne Berücksichtigung seiner Schwerbehinderung beanspruchen kann."
BAG, 24.10.2006, 9 AZR 669/05
Das Urteil ist auch auf dieser Seite zu finden:
http://www.schwbv.de/urteile/78.html
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&Tschüß
Wolfgang