Verrechnung Zusatzurlaub mit Erholungsurlaub (Zusatzurlaub)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 11.07.2017, 20:26 (vor 2479 Tagen) @ Paulchen

Hallo,

das ist schon längst vom BAG entschieden worden:

Leitsatz:
"Der Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 125 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz SGB IX tritt dem Urlaubsanspruch hinzu, den der Beschäftigte ohne Berücksichtigung seiner Schwerbehinderung beanspruchen kann."

BAG, 24.10.2006, 9 AZR 669/05

Das Urteil ist auch auf dieser Seite zu finden:
http://www.schwbv.de/urteile/78.html

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion