Gleichstellungsantrag bei drohender fristloser Kündigung (Kündigung)

Cebulon, Wednesday, 12.07.2017, 06:15 (vor 2451 Tagen) @ Paulideern

Jupp, mir wurde auch ganz schlecht, als ich erfahren habe, das er zu Unrecht auf der Liste der Kollegen stand, die ich von Personalabteilung bekommen habe.

Hallo, kann ich nicht nachvollziehen: Im Verzeichnis zur Ausgleichsabgabe muss doch bei Gleichgestellten stets als "Nachweis" akribisch die ausstellende Behörde: AA (Zeile 13) erfasst sowie das "Geschäftszeichen" (Zeile 14) und auch das genaue "Gültigkeitsdatum ab" (Zeile 15) des Gleichstellungsbescheides eingetragen werden. Daraus ist doch eindeutig i.d.R. schon auf dem ersten Blick zu sehen, ob jemand gleichgestellt ist - oder eben nicht, wenn er nicht namentlich erfasst ist. Bist Du denn SBV, BR oder...?

Gruß,
Cebulon


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