Gleichstellungsantrag bei drohender fristloser Kündigung (Kündigung)

MatthiasNRW, Thursday, 13.07.2017, 10:58 (vor 2473 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

ich verstehe die Ganze Diskussion um die Frist nicht.

Was nützt es, wenn die Frist eingehalten wurde und der Kündigungsgrund aber nichts mit der Behinderung zu tun hat?
Als Kündigungsgrund wurde hier Spesenbetrug in den Raum gestellt. Eine Schwerbehinderung ist doch kein Freibrief für sämtliche Verfehlungen, oder?
Aus meiner Sicht wird hier Betrug, Vertrauensmissbrauch usw. im Kündigungsschreiben angeführt werden.

Der Sonderkündigungsschutz wurde vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht auf bestimmte Fallkonstellationen oder Kündigungsarten beschränkt, sondern soll den schwerbehinderten Menschen vor ungerechtfertigten betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigungen schützen.

Im vorliegenden Fall geht es darum, dass seitens des Integrationsamtes geprüft werden kann, ob zwischen dem vorgeworfenen Fehlverhalten und der Behinderung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Dieser kann sich in verschiedenen Fallkonstellationen ergeben, so dass sich eine Ferndiagnose im Forum meines Erachtens verbietet.

Es geht nicht um einen Freibrief oder eine Besserstellung. Besteht kein Zusammenhang zwischen Behinderung und Kündigungsgrund, wird die Zustimmung auch erteilt.

Der Prüfungsumfang im Falle von verhaltensbedingten Kündigungen ist für die Integrationsämter sehr gering - ebenso wie der Entscheidungsrahmen. Dies ist nicht zuletzt den entsprechenden Fristen bei den aoK geschuldet.

Und als kleine Gedankenanregung:
Auf welche Begründung wird der Arbeitgeber wohl regelmäßig seine Kündigung stützen, wenn das Integrationsamt per Gesetz nur noch in Fällen personenbedingter Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten, also in Fällen von Krankheit oder Minderleistung zustimmen müsste und alle anderen Fälle direkt zum Arbeitsgericht gehen dürften?

--
Gruß
Matthias


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion