Schwellenwert (Freistellung)

Monica99, Thursday, 13.07.2017, 17:41 (vor 2451 Tagen) @ ClaudiaHornig

Hallo,

da möchte ich doch gerne nochmals nachfragen. Gilt das mit den "Schwerbehinderten , die zwar einen Arbeitsvertrag mit einem anderen AG/Dienststelle haben, aber in meinem Betrieb beschäftigt werden" auch für den Öffentlichen Dienst oder nur für das freie Gewerbe.
Diese Frage wäre jetzt noch recht wichtig für mich.

Vielen Dank schon einmal für die nochmalige Rückmeldung.

Dieses gilt grundsätzlich, aber auch meinen 2 Beitrag dazu lesen und beachten.

Wichtig, für einen Schwerbehinderter der in dem einen Betrieb arbeitet aber einen ArbV mit einem anderen AG hat, sind dann zwei SBVn zuständig. Die einen für die Themen Arbeitsplatz/ -Umfeld und die andere für alles was mit dem ArbV zu tun hat.

--
mfg Monica


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