Schwellenwert (Freistellung)

Cebulon, Thursday, 13.07.2017, 18:40 (vor 2472 Tagen) @ Claudia Hornig

gelernt, dass der Zeitpunkt für die Freistellung gilt

Hallo, es kommt auf die "in der Regel" beschäftigten sbM an. Dazu ist nicht auf aktuelle Zahlen abzustellen:

"Maßgeblich ist, wie viele schwerbehinderte und gleich­ge­stellte behinderte Menschen im Allgemeinen im Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigt werden. Hierbei ist auf einen nicht zu kurzen Referenzzeitraum abzustellen. Es ist sowohl die vergangene Be­schäf­ti­gungslage als auch die künftige Entwicklung zu berück­sich­ti­gen (GK-SGB IX/Schimanski § 95 Rn 62 mwN; Knittel, SGB IX, § 95 Rn. 17a). Geringfügige Schwan­kun­gen der Beschäftigtenzahl bleiben außer Acht" (vgl Düwell, LPK-SGB IX § 95 Rn 29 zum "Schwellenwert")

Gruß,
Cebulon


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