Definition von "im Betrieb beschäftigt" (Allgemeines)

garda, Berlin, Friday, 14.07.2017, 09:23 (vor 2477 Tagen) @ ClaudiaHornig

Guten Morgen,
ich arbeite im öffentlichen Dienst. Wir beschäftigen Arbeitnehmer, die ihren Vetrag bei einer anderen Firma haben.
Dass die schwerbehinderten Mitarbeiter dieser Firma zu meinem Klientel gehören, habe ich bis dato nicht gewusst.
Wo kann ich nachlesen, dass diese Mitarbeiter zu uns gehören? Kann mir da vielleicht jemand einen Link schicken, damit ich es untermauern kann?

Hallo Claudia,

nimm einfach den § 71 SGB 9. Hier und überall sonst wird von Beschäftigtengesprochen. Dieser Begriff schließt Beamte ein und zielt damit nicht auf einen Arbeitsvertrag als Definitionsgrundlage ab.

Beispiel: ich arbeite in einem Jobcenter dem durch die Träger (Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) Personal zugewiesen wird. Das Arbeits- oder Dienstverhältnis bestimmt sich nach den Regelungen der Träger aber vor Ort bin ich als SBV im Jobcenter zuständig. Das ergibt sich aus den jeweils geltenden Regelungen der PersVG, wie aber auch aus den Wahlordnungen zum jeweiligen PersVG und der SchwbVWO.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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