Definition von "im Betrieb beschäftigt" (Allgemeines)

MatthiasNRW, Friday, 14.07.2017, 11:36 (vor 2475 Tagen) @ ClaudiaHornig

Guten Morgen,
ich arbeite im öffentlichen Dienst. Wir beschäftigen Arbeitnehmer, die ihren Vetrag bei einer anderen Firma haben.
Dass die schwerbehinderten Mitarbeiter dieser Firma zu meinem Klientel gehören, habe ich bis dato nicht gewusst.
Wo kann ich nachlesen, dass diese Mitarbeiter zu uns gehören? Kann mir da vielleicht jemand einen Link schicken, damit ich es untermauern kann?

Gemäß § 95 SGB IX fördert die SBV die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle(...).

Knittel verweist in dem mir vorliegenden Onlinekommentar unter Rn. 19 zutreffend darauf hin, dass sich dies nicht nur auf die bereits beschäftigten Menschen bezieht, sondern auch auf die Personen, die sich bewerben.

Er werweist ergänzend unter Rn. 20 auf das Urteil des LAG Hessen vom 10.12.1992 (Az. 12 TaBVGa 199/92), in dem festgestellt wird, dass sich die Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung (sowie die Wahlberechtigung) nach der tatsächlichen überwiegenden Beschäftigung im betreffenden Betrieb und nicht nach dem Bestehen eines Arbeitsvertrages zum Betriebsinhaber orientiert.

Ansonsten: "Beschäftigt" ist weiter gefasst als das Arbeits- bzw Dienstverhältnis. Es geht um die tatsächliche Eingliederung des sbM in den Betrieb, die Betriebsorganisation bzw. die Dienststelle. Siehe hierzu auch die Entscheidung des BAG vom 27.06.2001, Az.: 7 ABR 50/99.

Ich hoffe, dass dies als Argumentationshilfe ausreichend ist.

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Gruß
Matthias


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