Definition von "im Betrieb beschäftigt" (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 14.07.2017, 17:40 (vor 2471 Tagen) @ ClaudiaHornig

Wo kann ich nachlesen, dass diese Mitarbeiter zu uns gehören? Kann mir da vielleicht jemand einen Link schicken, damit ich es untermauern kann?

Hallo Claudia, gilt u.a. auch für sog. Betriebsintegrierte Beschäftigung (BiB) wie z.B. Werkstattbeschäftigte auf ausgelagerten Arbeitsplätzen laut Grundsatzbeschluss des LAG München vom 28.05.2014 - 8 TaBV 34/12 (BAG, 17.12.2014, 7 ABR 53/14 = Einstellung) sowie nach Adlhoch, "Vertrauenspersonen fragen", br 3/2017, Seite 63/64. Siehe auch den Thread vom Januar 2017 mit weiterer Fachliteratur sowie Links. Obgleich diese überhaupt keinen "Arbeitsvertrag" haben, sind sie ggf. im Beschäftigungsbetrieb dennoch akt. wahlberechtigt bei der SBV-Wahl und werden von dieser vertreten!

Da gerade schwerbehinderte Menschen eine Beratung durch eine SBV immer dann benötigen, wenn sie in einem fremden Betrieb integriert sind, sei es sach­ge­rech­t, jedenfalls das aktive SBV-Wahlrecht nicht an den Arbeitnehmerstatus oder Beamtenstatus zu koppeln. In der vom LAG München rechtskräftig entschiedenen Wahlanfechtung ging es um 91 WfbM-Angehörige mit Schwer­be­hin­der­un­g / Gleichstellung, von denen aber nur 16 von 91 in der Wählerliste erfasst waren.

Gruß,
Cebulon


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